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Parkausweise für das Schuljahr 2023/2024

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2023/2024 sind neue Parkausweise für das Kurzzeit-Parken an der Buchholzer Str. 31 zu beantragen.
 

Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Parkplätze für unsere Veranstaltungen in der Kirche zu bestimmten Zeiten frei bleiben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den regelmäßigen Veranstaltungen, die in der Regel in den frühen Abendstunden beginnen (siehe Anlage B) und den unregelmäßigen Veranstaltungen, z.B. Trauerfeiern oder Familienfeiern, die per E-Mail von uns angekündigt werden.
 

Die Beantragung der Parkausweise bitten wir per E-Mail vorzunehmen unter Angabe der Fahrzeugkennzeichen und Ihres Namens. Einige von Ihnen haben die Parkausweise bereits beantragt. Diese können Sie donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr im Raum unterhalb der Kirche abholen. Sie können die Ausweise aber auch per Post zugeschickt bekommen, wenn wir Ihre Adresse kennen.
 

Die Ausstellung erfordert eine Aufwandsentschädigung von 10€ pro Schuljahr plus 1€ bei Post-Zustellung, zu zahlen auf das Konto des Fördervereins DE02 4525 0035 0016 0382 91 der Sparkasse Witten. Für Vereinsmitglieder und Teilnehmer der Musikschule Witten entfällt die Aufwandsentschädigung für das neue Schuljahr.
 

Um den Aufwand so gering, wie möglich zu gestalten, bezieht sich die Aufwandentschädigung von 10€ auf eine E-Mail mit max. 2 Kennzeichen. Für jedes weitere Kennzeichen erhöht sich der Beitrag um 5€.
 

Wir bitten die Leitungen der Schule und der Kita auf diese Regeln aufmerksam zu machen.
 

Weiterhin bitten wir alle Angesprochenen, die für das neue Schuljahr keinen Parkausweis mehr benötigen, uns das mitzuteilen, damit wir die Daten aus unserer Datei löschen können.

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Anlage A

Anlage B

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